Eigentlich beschäftige ich mich hier auf meinem kleinen Blog mit Essen und Genuss und halte mich aus polemischen Diskussionen heraus aber jetzt habe ich ein "Angebot" erhalten, dass mich so aufgeregt hat, dass ich darüber jetzt ein paar Worte verlieren will. Da es meinen Blog nun schon ein paar Tage gibt, bin ich ja unangenehme Post gewohnt. Auf der Mailadresse, die zu meinem Blog gehört, bekomme ich regelmäßig Spam und irgendwelche merkwürdige Angebote aber dass was ich jetzt erhalten habe, ist schon die Höhe. Denken diese Menschen, dass ich mein Gehirn an der Garderobe abgegeben habe.
Aber mal von vorn - vor zwei Wochen habe ich eine Mail von paperblog erhalten. Auf den ersten Blick klang alles seriös.
"...ich habe Ihr Blog "Lecker Bentos und mehr" entdeckt und möchte Sie daher gerne dazu einladen, sich unser Projekt Paperblog anzusehen. Paperblog ist eine neue partizipative Internetseite für Blogger, die seit über vier Jahren online ist. Wir möchten mit unserem Projekt zum einen ein alternatives Medium aufbauen, in dem auch Erfahrungen, Meinungen und Ereignisse ihren Weg in die Öffentlichkeit finden, die in den klassischen, großen Medien eher wenig Gehör finden."
Beim Durchlesen dachte ich mir, das wird wieder so ein Blogverzeichnis sein und habe einfach mal weitergelesen, denn etwas Werbung kann ja nicht schaden. Dann kam ordentlich Honig, damit ich mich als stolzer Besitzer eines kleines Blogs gebauchpinselt fühle:
"Ihr Blog entspricht genau unseren Qualitätskriterien für interessante und gut geschriebene Artikel und ich bin überzeugt, dass Ihre Beiträge für die Leser des Ressorts "Essen und Trinken" eine Bereicherung darstellen. Wenn Sie sich dazu entschließen, bei unserem Projekt mitzumachen, werden Ihre Artikel selbstverständlich immer mit einem Link auf Ihr Blog verweisen. Besonders gute Artikel werden von unserem Team für die Startseite von Paperblog ausgesucht."
Und damit es noch seriöser wirkt, kamen Hinweise, dass man sich Zeit lassen sollte, um das Angebot zu prüfen und dann auch dass nur noch eine zweite Mail kommt und dann nichts mehr. So weit so gut aber dann habe ich mir diese tolle Seite (die ich nicht verlinken werde) genauer angeschaut und gehöre zu den Dussels, die immer das Kleingedruckte von Anfang bis Ende lesen. Dabei bin ich auf wirklich interessante Bedingungen der Nutzung gestoßen:
"....
2. Überblick über die Rechte
2.1 Der Blogger ermächtigt PaperBlog im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses die Inhalte zu vervielfältigen, zu verbreiten und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
2.2 Die Rechteübertragung umfasst insbesondere das nicht ausschließliche, weltweite, zeitlich unbeschränkte Recht, die Inhalte vollständig oder teilweise, zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich zugänglich zu machen sowie das
Bearbeitungsrecht, insbesondere für Übersetzungen und
Kürzungen der Inhalte. Dies gilt für alle technischen Formate und für sämtliche Datenträger und Übertragungswege.
2.3 Um den Betrieb des Angebots PaperBlog sicher zu stellen,
akzeptiert der Blogger bereits jetzt, dass
die FORM seines Inhalt abgeändert werden kann mit dem einzigen Ziel, die Lesbarkeit zu verbessern oder um technischen Anforderungen des Datenträgers oder der Übertragung gerecht zu werden. In keinem Fall wird der Inhalt sachlich falsch wiedergegeben....."
Also habe ich das richtig verstanden, ich bin damit einverstanden, dass ich alle Rechte von meinen Beiträgen übertrage und denen dann auch noch das Recht einräume, meine Texte zu ändern. Na ja solange sachlich alles richtig bleibt. Für wie dusselig halten die einen aber das geht in den AGBs so lustig weiter:
".....
3. Aussetzung und Beendigung des Angebots
3.1
PaperBlog ist jederzeit berechtigt, die Inhalte zu entfernen und
dem Blogger den Zugang zum Angebot PaperBlog
zu verwehren, soweit der Blogger gegen seine Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung verstößt, die Inhalte gegen Rechte Dritter oder geltendes Recht verstoßen oder die Inhalte nach dem ordnungsgemäßen eigenen Ermessen von PaperBlog unangemessen sind. Letzteres ist insbesondere der Fall, soweit die Inhalte nach dem eigenen Ermessen von Paperblog unter die nachfolgenden Kategorien fallen: werbliche, rassistische, pornographische, beleidigende oder diffamierende Beiträge.
3.2 PaperBlog handelt als technischer Vermittler im Sinne des LCEN bzw. als Diensteanbieter für fremde Informationen im Sinne des deutschen Telemediengesetzes. PaperBlog ist gegenüber Dritten für die Inhalte nur insofern verantwortlich, als PaperBlog nach Erlangung der Kenntnis eines Rechtsverstoßes durch die Inhalte diese nicht unverzüglich entfernt.
3.3
Der Blogger wird PaperBlog von sämtlichen Ansprüchen Dritter (einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung), aus welchem Rechtsgrund auch immer, wegen Rechtsverletzungen im Rahmen der Inhalte auf erstes Anfordern
freistellen.
3.4 PaperBlog ist berechtigt auf gerichtlichen Beschluss hin, sämtliche Daten bezüglich des Bloggers, des Blogs und der Inhalte, die bei PaperBlog vorhanden sind, an Dritte weiterzugeben, um eine Identifizierung des Bloggers zu ermöglichen.
3.5 Für den Fall eines Verstoßes des Bloggers gegen diese Vereinbarung
behält sich PaperBlog das Recht vor, diese Vereinbarung zu kündigen, soweit der Blogger nicht innerhalb von zwei (2) Wochen nach entsprechender Aufforderung per E-Mail den Vertragsverstoß beseitigt.
Im Fall der Kündigung bleibt PaperBlog zur Nutzung der Inhalte auch über die Kündigung hinaus berechtigt......"
Also Paperblog kann kündigen und ich? Die können meine Texte ändern, habe ich ja so erlaubt und dann soll ich auch noch alle Kosten bei Rechteverletzungen übernehmen. Was weiß ich, was die ändern. Und die Höhe ist, wenn dann gekündigt wurde, behalten die alle Nutzungsrechte. Wo in den AGBs steht mein Kündigungsrecht? Was nach einer Kündigung mit meinen bereits veröffentlichten Beiträgen geschieht, habe ich auch nicht gefunden. Oh doch, wenn die AGBs geändert werden, kann man innerhalb von zwei Wochen kündigen. Na hoffentlich bekommt man das mit. Und jetzt der absolute Hit:
"....
5. Rechtswahl
Diese Vereinbarung unterliegt französischem Recht. Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Zuständigkeit der Pariser Gerichte für Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung...."
Wenn man gegen den Verein vorgehen will, dann in Paris. Ich wollte schon lange mal wieder einen Ausflug nach Paris machen aber so gut kenne ich mich im französischem Recht nicht aus und meine Sprachkenntnisse reichen dafür auch nicht.
Aber das ist nicht alles, Paperblog verspricht, mehr Leser durch die größere Verbreitung aber wo sollen denn diese Leser herkommen. Da Paperblog den gesamten Artikel zeigt, warum soll dann der Leser noch auf meinem Blog vorbeischauen. Außerdem dürfte Paperblog aufgrund des Codes, den man auf seiner Seite einfügen "darf" jede Menge Backlinks erhalten und deshalb dürften dann die dort veröffentlichten Berichte, in der Google-Suche viel weiter vorne zu finden sein wie meine eigentlichen Veröffentlichungen.
Mein Fazit:
Ich trete die Rechte an meinem geistigen Eigentum ab und habe dann auch noch weniger Leser und die Herrschaften dort verdienen sich mit der geschalteten Werbung eine goldene Nase.
Es tut mir leid, dass ich hier so gemeckert habe aber ich werde immer sauer, wenn man mir meinen gesunden Menschenverstand aberkennt.
Edit 19.10.2014
Heute habe ich durch Zufall bemerkt, wie negativ die Auswirkung einer Anmeldung bei Paperblog tatsächlich sind. Hatte ich es am Freitag als ich meinen Beitrag geschrieben habe vermutet, konnte ich es jetzt selbst sehen. Auf der Suche nach einem interessanten Kürbisrezept tauchte ein lecker aussehendes Gericht gleich auf der ersten Googleseite auf und es kam von Paperblog. Da ich nun neugierig auf den Originalblog war, habe ich gesucht und gesucht und das Bild nicht nochmal gefunden. Aber wenn ich neugierig bin, gebe ich so schnell nicht auf und habe zumindestens auf Seite 4 dann einen ähnlichen Beitrag vom Originalblog gefunden. Das bringt richtig gut Leser, wer schaut schon bis Seite 4 ;(
Edit 25.02.2015
Ich bin heute angeschrieben worden, dass sich in den AGB's jetzt auch ein Kündigungsrecht für den Blogger besteht:
"2.6 Gemäß Artikel L 121-4 des französischen Gesetzes zum Geistigen
Eigentum kann der Blogger der PaperBlog das Recht entziehen, seine
Inhalte zukünftig zu nutzen. Der Rückruf der Rechte wird einen (1) Monat
nach Bekunden dieses Wunsches seitens des Bloggers wirksam."
und:
"4.1 Die PaperBlog behält sich die Möglichkeit vor, die vorliegenden
AGB
zu ändern. Jede Änderung wird den Bloggern per Email zwei (2) Wochen
vor Inkrafttreten zur Kenntnis gebracht. Jeder Blogger ist berechtigt,
diese Vereinbarung bis zum Inkrafttreten der Änderungen fristlos zu
kündigen."
Na ja jetzt kann man ja wenigsten mit einem Monat Kündigungsfrist seinen Blog aus den Fängen dieses Portals retten und wird informiert, wenn sich die AGB's ändern, dass man da auch noch flüchten kann.